VERTRAGSRECHT
Tradition. Kompetenz. Vertrauen.
Rechtsberatung in Mosbach
über Generationen seit 1976.
Unterschrieben ist nicht immer rechtssicher
Wir prüfen für Sie
Ihr Vertrag. Ihre Rechte. Unsere Aufgabe.
Nahezu jeder Mensch schließt täglich Verträge – oft unbewusst. Ob Kaufvertrag, Dienstleistungsvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Online-Bestellung: Verträge bestimmen Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Risiken. Fehlerhafte, unklare oder einseitige Vertragsregelungen führen häufig erst dann zu Problemen, wenn es bereits zu spät ist. Wir beraten Sie mit langjähriger Erfahrung im Vertragsrecht bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche. Unser Ziel ist es stets, teure Gerichtsverfahren zu vermeiden und wirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Lösungen zu erzielen. Wo eine Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen konsequent und durchsetzungsstark vor Gericht.
Treten Sie mit uns in Kontakt – wir prüfen Ihre Situation sorgfältig und zeigen Ihnen realistische, wirtschaftlich sinnvolle Lösungswege auf.
1. Vertragsprüfung – Sicherheit vor der Unterschrift
Ein Vertrag sollte niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Oft verbergen sich in unscheinbaren Klauseln erhebliche Risiken. Wir prüfen für Sie unter anderem:
  • Kündigungsfristen
  • Haftungsregelungen
  • Vertragsstrafen
  • Gewährleistungsrechte
  • Zahlungsbedingungen
  • Laufzeiten
  • Velängerungsklauseln
  • Gerichtsstandvereinbarungen
So erkennen Sie Risiken bevor ein Schaden entsteht.
FAQs - Vertragsprüfung
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Vertragsprüfung
Wann sollte ich einen Vertrag prüfen lassen?
Sie sollten einen Vertrag prüfen lassen, bevor Sie etwas unterschreiben, das finanzielle Risiken, lange Bindungen oder ungewöhnliche Klauseln enthält (z. B. bei Immobilien-, Arbeits-, Franchise- oder Darlehensverträgen). Besonders ratsam ist eine Prüfung, wenn der Vertrag rechtlich komplex ist, Sie einzelne Regelungen nicht sicher verstehen oder die andere Seite den Abschluss unter Zeitdruck verlangt. Eine fachkundige Prüfung hilft Ihnen, Risiken zu erkennen, nachzuverhandeln oder Fallstricke zu vermeiden.
Sind mündliche Verträge wirksam?
Ja, mündliche Verträge sind grundsätzlich wirksam, sofern sich beide Parteien über die wesentlichen Vertragsinhalte (Leistung und Gegenleistung) einig sind. Unwirksam sind sie jedoch bei Geschäften, die gesetzlich der Schrift- oder Notarform bedürfen, z. B. Grundstückskäufe, Eheverträge oder bestimmte Bürgschaften. In der Praxis besteht bei mündlichen Verträgen vor allem ein Beweisproblem, weshalb ich Ihnen empfehle, wichtige Absprachen schriftlich festzuhalten.
Was tun bei unklaren Vertragsklauseln?
Bei unklaren Vertragsklauseln sollten Sie den Vertrag nicht vorschnell unterschreiben, sondern die Formulierung prüfen und gegebenenfalls erläutern oder ändern lassen. Fragen Sie die andere Vertragspartei nach einer klaren, eindeutigen Fassung und holen Sie bei Bedarf rechtlichen Rat ein, insbesondere wenn für Sie finanzielle oder rechtliche Risiken bestehen. Denken Sie daran: Unklare AGB-Klauseln werden im Zweifel häufig zulasten des Verwenders ausgelegt, dennoch ist eine vorherige Klärung für Sie sicherer.
Kann ich von einem bereits unterschriebenen Vertrag wieder zurücktreten?
Ja — Sie können von einem bereits unterschriebenen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht (z. B. bei Mängeln) oder ein vertraglich vereinbartes Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht vorgesehen ist. Bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften steht Ihnen häufig ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, während bei normalen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ohne besondere Regelung kein automatisches Rücktrittsrecht besteht. Prüfen Sie daher stets die Vertragsklauseln und gesetzlichen Voraussetzungen, bevor Sie Schritte einleiten, und holen Sie bei Unsicherheiten rechtlichen Rat ein.
2. Vertragsgestaltung
– Rechtssichere Lösungen nach Maß
Individuell gestaltete Verträge bieten den besten Schutz vor späteren Streitigkeiten. Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Verträge, die Ihre Interessen rechtlich eindeutig absichern. Jeder Vertrag wird individuell an Ihre wirtschaftliche und persönliche Situation angepasst.
Vertragsarten im Überblick
  • Kaufverträge
  • Miet- und Pachtverträge
  • Arbeitsverträge
  • Dienstleistungsverträge
  • Werkverträge
  • Darlehensverträge
  • Gesellschaftsverträge
  • Schenkungsverträge
  • Kooperationsverträge
  • Leihverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Vertragsarten.
3. Vertragsverletzung
Kommt es zu Leistungsstörungen, stehen Ihnen verschiedene Rechte zu. Wir bearten Sie hierzu umfassend und rechtssicher.
Typische Vertragsverletzungen sind
  • Nichtleistung
  • Schlechterfüllung
  • Zahlungsverzug
  • Lieferverzug
  • Verweigerung der Leistung
Wir prüfen für Sie
  • Rücktrittsrechte
  • Minderungsansprüche
  • Schadensersatzansprüche
  • Vertragsstrafen
  • Kündigungsmöglichkeiten
FAQs - Vertragsverletzung
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Vertragsverletzung
Wann liegt ein Vertragsbruch vor?
Ein Vertragsbruch liegt vor, wenn eine Vertragspartei eine vereinbarte Pflicht schuldhaft nicht, verspätet oder nur mangelhaft erfüllt (z. B. Nichtzahlung des Kaufpreises, Lieferverzug oder Vertragsleistung in schlechter Qualität). Maßgeblich ist, ob eine vertragliche oder gesetzliche Pflicht verletzt wird und der Verstoß nicht gerechtfertigt ist, etwa durch höhere Gewalt oder eine wirksam vereinbarte Änderung. In solchen Fällen können Ihnen — je nach Situation — Ansprüche auf Schadensersatz, Rücktritt, Minderung oder Erfüllung zustehen.
Was ist ein Lieferverzug?
Ein Lieferverzug liegt vor, wenn der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist überschreitet und die Ware nicht rechtzeitig bereitstellt, obwohl die Leistung möglich und fällig wäre. In vielen Fällen tritt der Verzug erst ein, wenn Sie den Verkäufer nach Fälligkeit zur Lieferung auffordern (Mahnung) — außer es wurde ein fixer Liefertermin („Fixgeschäft“) ausdrücklich vereinbart. Befindet sich der Verkäufer im Verzug, können Sie je nach Situation Schadensersatz, Rücktritt oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend machen.
Kann ich vom Vertrag zurücktreten?
Ob Sie vom Vertrag zurücktreten können, hängt davon ab, ob ein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht besteht. Ein Rücktritt ist typischerweise möglich, wenn die Gegenseite ihre Leistung nicht oder mangelhaft erbringt und Sie ihr zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben. Ohne eine solche Grundlage — etwa bei einem wirksam geschlossenen Kaufvertrag ohne Mangel — besteht in der Regel kein Rücktrittsrecht.
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben, hängt davon ab, ob die andere Vertragspartei eine Pflicht aus dem Vertrag schuldhaft verletzt hat und Ihnen dadurch ein konkreter, nachweisbarer Schaden entstanden ist. In der Regel müssen Sie der Gegenseite zuvor Gelegenheit zur Nacherfüllung geben (z. B. Nachlieferung oder Mängelbeseitigung), es sei denn, eine Frist ist entbehrlich — etwa bei ernsthafter Leistungsverweigerung oder einem Fixgeschäft. Liegen diese Voraussetzungen vor, können Sie Schadensersatz statt oder neben der Leistung verlangen; lassen Sie den Einzelfall im Zweifel rechtlich prüfen.
4. Rücktritt, Widerruf & Anfechtung von Verträgen
Nicht jeder Vertrag ist endgültig bindend. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, sich rechtlich wirksam vom Vertrag zu lösen. Wir beraten Sie zu:
  • Widerrufsrechten
  • Rücktrittsrechten
  • Anfechtung wegen Irrtums
  • Anfechtung wegen Täuschung
  • Anfechtung wegen Drohung
Gerade im Verbraucherrecht bestehen häufig weitreichende Schutzmechanismen.
5. Gewährleistung, Mängelrechte
Bei mangelhaften Leistungen oder defekten Waren stehen Käufern umfangreiche Rechte zu. Wir setzen für Sie durch:
  • Nacherfüllung
  • Nachbesserung
  • Ersatzlieferung
  • Minderung
  • Rücktritt
  • Schadensersatz
Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer gelten hier unterschiedliche rechtliche Maßstäbe.
FAQs - Gewährleistung, Mängelrechte
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Insolvenz einer Gewährleistung, Mängelrechte
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe der Sache; bei gebrauchten Waren kann sie im Vertrag auf ein Jahr verkürzt werden, sofern Sie nicht als Verbraucher unangemessen benachteiligt werden. In den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (Beweislastumkehr), danach müssen Sie grundsätzlich nachweisen, dass der Mangel von Anfang an vorlag. Für Bauwerke, digitale Produkte oder besondere Vertragsarten können abweichende Fristen oder Regelungen gelten.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer und greift, wenn eine Ware bereits bei Übergabe mangelhaft ist; sie gilt in der Regel für zwei Jahre. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers, die über die gesetzlichen Rechte hinausgehen kann und Umfang und Dauer frei festlegt. Wichtig ist: Ihre Gewährleistungsrechte bestehen immer, auch dann, wenn es keine Garantie gibt oder diese eingeschränkt ist.
Wann darf ich den Kaufpreis mindern?
Sie dürfen den Kaufpreis mindern, wenn die gekaufte Sache mangelhaft ist und der Verkäufer die Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) entweder verweigert, scheitert oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt. Die Minderung bedeutet, dass der Preis in dem Verhältnis herabgesetzt wird, in dem der Wert der mangelhaften Ware zum Wert einer mangelfreien Ware steht. Wichtig ist, dass Sie den Mangel anzeigen und dem Verkäufer zunächst die Chance zur Nacherfüllung geben, bevor Sie die Minderung erklären.
6. Vertragskündigung & Vertragsbeendigung
Verträge können ordentlich oder außerordentlich beendet werden. Wir prüfen für Sie:
  • Kündigungsfristen
  • Kündigungsgründe
  • Sonderkündigungsrechte
  • Formvorschriften
  • Wirksamkeit der Kündigung
Unwirksame Kündigungen können kostspielige Folgen haben.
7. Vertragsstrafen & Schadensersatz
Viele Verträge enthalten Vertragsstrafen für Pflichtverstöße. Diese sind nicht immer wirksam. Wir prüfen für Sie:
  • Höhe der Vertragsstrafe
  • Verhältnismäßigkeit
  • Wirksamkeit der Klausel
  • Anspruch auf Schadensersatz neben der Vertragsstrafe
7. Vertragsstrafen & Schadensersatz
Viele Verträge enthalten Vertragsstrafen für Pflichtverstöße. Diese sind nicht immer wirksam. Wir prüfen für Sie:
  • Höhe der Vertragsstrafe
  • Verhältnismäßigkeit
  • Wirksamkeit der Klausel
  • Anspruch auf Schadensersatz neben der Vertragsstrafe
8. Online-Verträge & Fernabsatzrecht
Gerade im digitalen Bereich gelten besondere Verbraucherschutzvorschriften. Wir beraten bei:
  • Online-Kaufverträgen
  • Abonnements
  • digitalen Dienstleistungen
  • Widerrufsfristen
  • Impressumspflichten
  • Datenschutzerklärungen
9. Vertragsrecht für Unternehmer & Selbständige
Unternehmer stehen vor besonderen rechtlichen Anforderungen. Wir beraten Sie bei:
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Haftungsbegrenzungen
  • Lieferbedingungen
  • Zahlungszielen
  • Inkassoverfahren
  • Vertragsdurchsetzung gegenüber Geschäftspartnern
FAQs – Vertragsrecht für Unternehmer & Selbständige
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Insolvenz einer Gewährleistung, Mängelrechte
Brauche ich eigene AGB?
Eigene AGB sind nicht zwingend erforderlich, können für Sie aber sinnvoll sein, wenn Sie wiederkehrende Vertragsbeziehungen haben und bestimmte Punkte (z. B. Zahlungsbedingungen, Haftung, Lieferfristen) einheitlich regeln möchten. Sie helfen, Rechtsklarheit und Planungssicherheit zu schaffen — allerdings sind unwirksame oder rechtlich fehlerhafte AGB riskant, weil sie im Streitfall nicht gelten oder abgemahnt werden können. Wenn Sie AGB verwenden möchten, sollten Sie diese individuell erstellen und rechtlich prüfen lassen, statt Muster unreflektiert zu übernehmen.
Was darf in AGB stehen?
In AGB dürfen nur angemessene und transparente Regelungen stehen, die die gesetzlichen Vorgaben einhalten und Ihre Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen (z. B. keine überraschenden oder unklar formulierten Klauseln). Zulässig sind etwa Bestimmungen zu Zahlungsmodalitäten, Lieferbedingungen, Haftungsgrenzen im rechtlich zulässigen Rahmen, Gerichtsstand oder Widerrufsablauf. Unwirksam sind hingegen z. B. pauschale Haftungsausschlüsse für Körper- oder Gesundheitsschäden, ein vollständiger Ausschluss gesetzlicher Gewährleistungsrechte oder Klauseln, die wesentliche Verbraucherrechte einschränken.
Wie sichere ich meine Forderungen ab?
Ihre Forderungen können Sie absichern, indem Sie Sicherheiten vereinbaren, z. B. Eigentumsvorbehalt, Bürgschaften, Pfandrechte oder Sicherungsübereignungen, sowie Vorkasse oder Abschlagszahlungen nutzen. Zusätzlich helfen Bonitätsprüfungen, klare Zahlungsfristen, Verzugszinsen und vertragliche Sicherungsklauseln, das Ausfallrisiko zu reduzieren. Für höhere Beträge oder risikoreiche Geschäfte empfiehlt es sich, die geeignete Sicherungsform rechtlich prüfen und vertraglich eindeutig festhalten zu lassen.
Außergerichtliche Einigung
Unser Grundsatz im Vertragsrecht
Wir sind zunächst immer bestrebt, kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.
In vielen Fällen können durch kluge Verhandlungsführung, fundierte rechtliche Argumentation und Erfahrung außergerichtliche Einigungen erzielt werden, die für unsere Mandanten wirtschaftlich sinnvoller sind.
Unsere primären Ziele sind stets: Außergerichtliche Lösungen - Deeskalation - Kostenminimierung - nachhaltige Lösungen
Doch wenn Ihre Rechte nur gerichtlich durchsetzbar sind, vertreten wir Sie mit der nötigen Konsequenz und Durchsetzungskraft vor Gericht.
Gerichtliche Vertretung im Vertragsrecht
Zahlungsklagen
Schadensersatzprozesse
Rückabwicklungsverfahren
Vertragsauflösungen
Streitigkeiten aus Werk- und Dienstverträgen
Unternehmerischen Vertragsstreitigkeiten
Wir sind Ihr verlässlicher Partner im Vertragsrecht
Was uns auszeichnet:
• Langjährige Erfahrung im Vertragsrecht • Umfassende Prozesserfahrung • Strukturierte Vertragsprüfung • Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung
Ganz gleich, ob Sie einen Vertrag prüfen lassen möchten, einen Vertragsbruch erlitten haben oder selbst Ansprüche durchsetzen müssen,
wir stehen Ihnen mit juristischer Präzision, wirtschaftlichem Verständnis und konsequenter Durchsetzungskraft zur Seite.
Treten Sie mit uns in Kontakt – wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen realistische Lösungswege auf.
Unsere Rechtsgebiete im Überblick
Klicken Sie auf das Rechtsgebiet Ihrer Wahl und Sie gelangen zur entsprechenden Unterseite mit allen Details zu Ihrem Rechtsthema
Unsere Kanzlei
Die Kanzlei Pfisterer steht seit 1976 für engagierte, strukturierte und kompetente Rechtsberatung in Mosbach. Als echte Familienkanzlei, gegründet von Lore Pfisterer, wird sie heute von Rechtsanwalt Sven-André Pfisterer und Rechtsanwalt Werner Willi Pfisterer geführt. Unsere Mandanten profitieren von juristischer Erfahrung über fünf Jahrzehnte – verbunden mit moderner, lösungsorientierter Arbeitsweise.
Wir blicken mit Dankbarkeit und Stolz auf eine über viele Jahre gewachsene Kanzleientwicklung zurück – geprägt durch das enge, vertrauensvolle Miteinander mit unseren Mandanten. Das in uns gesetzte Vertrauen haben wir konsequent mit fachlicher Kompetenz, Engagement und Entschlossenheit erfüllt. So konnten wir für zahlreiche Mandanten – auch in anspruchsvollen und umfangreichen Verfahren – erfolgreich optimale Ergebnisse erzielen.
Haben Sie Fragen oder benötigen rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail – wir sind gerne für Sie da.
Unsere Bürozeiten

  • Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Individuelle Termine können jederzeit auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
Kontaktformular
Haben Sie eine rechtliche Frage oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um Ihr Anliegen zu besprechen.
Gegen Vorkasse (Überweisung oder Paypal)
bieten wir Ihnen
Online Beratungstermine per Zoom-Call
Kontaktieren Sie unser Büro:
Sie erhalten einen Termin und eine Rechnung über den Betrag der Vergütung für die gebuchte Beratungszeit.
So können Sie bequem von zuhause aus mit uns sprechen.
Hier finden Sie uns
KANZLEI PFISTERER
MOSBACH
Parkplätze stehen für Sie vor unserer Kanzlei zur Verfügung
Diese Website wurde erstellt von
Martina Schöffler Copywriting