PATIENTENVERFÜGUNG
&
VORSORGEVOLLMACHT
Tradition. Kompetenz. Vertrauen.
Rechtsberatung in Mosbach
über Generationen seit 1976.
Selbstbestimmt vorsorgen
Treffen Sie rechtzeitig alle Entscheidungen, die Ihnen wichtig sind
Damit Ihr Wille gilt, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Eine schwere Krankheit, ein Unfall oder das altersbedingte Nachlassen der eigenen Entscheidungsfähigkeit kann jeden Menschen unerwartet treffen. In solchen Situationen stellt sich oft die entscheidende Frage: Wer entscheidet für mich – und nach welchen Maßstäben? Mit einer rechtssicheren Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür vor, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen zur medizinischen Behandlung un darüber hinaus verbindlich festgehalten werden.
Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung bei der rechtlich sicheren Gestaltung Ihrer Patientenverfügung und Ihrer Vorsorgevollmacht und aller damit verbundenen Vorsorgedokumente. Unser Ziel ist es stets, klar formulierte, rechtlich belastbare und individuell passende Lösungen zu schaffen, die spätere Konflikte zwischen Angehörigen, Ärzten und Behörden vermeiden. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten kommen, vertreten wir Ihre Interessen auch gerichtlich mit der nötigen Durchsetzungskraft.
Eine rechtssichere Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht geben Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille respektiert wird – selbst dann, wenn Sie ihn nicht mehr selbst äußern können. Wir begleiten Sie dabei mit juristischer Präzision, menschlicher Sensibilität und absoluter Diskretion.
1. Bedeutung und Zweck der Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, mit der Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Behandlungssituationen wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind. Sie dient insbesondere dazu:
  • Ihre Selbstbestimmung zu sichern
  • Angehörige zu entlasten
  • Streit zwischen Familienmitgliedern zu vermeiden
  • Ärzten eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage zu geben
Ohne Patientenverfügung müssen oft Betreuer oder Gerichte entscheiden – mitunter entgegen dem tatsächlichen Willen des Betroffenen.
2. Unsere Leistungen bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung
Wir erstellen für Sie keine pauschalen Standardtexte, sondern maßgeschneiderte, individuelle Regelungen, die Ihre persönlichen Werte, Ängste, medizinischen Vorstellungen und familiären Verhältnisse berücksichtigen. Unsere Beratung umfasst insbesondere:
  • Umfassende rechtliche Aufklärung
  • Individuelle Ausgestaltung Ihrer Wünsche
  • Abgrenzung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • Prüfung möglicher Formulierungsrisiken
  • Rechtssichere Dokumentengestaltung
  • Hinweise zur Aufbewahrung und Hinterlegung
Ziel ist eine klare, eindeutige und juristisch belastbare Patientenverfügung, die im Ernstfall auch tatsächlich umgesetzt wird.
FAQs - Patientenverfügung
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Patientenverfügung
Ab welchem Alter kann ich eine Patientenverfügung erstellen?
Eine Patientenverfügung können Sie ab Vollendung des 18. Lebensjahres erstellen, da Sie erst dann volljährig und rechtswirksam einwilligungsfähig sind. Für Minderjährige ist eine Patientenverfügung in der Regel nicht vorgesehen, weil hier die Eltern bzw. Sorgeberechtigten entscheiden. Ein Mindest- oder Höchstalter darüber hinaus gibt es nicht — wichtig ist nur, dass Sie die Verfügung bewusst und freiwillig verfassen.
Muss die Patientenverfügung notariell beurkundet werden?
Nein, eine Patientenverfügung muss nicht notariell beurkundet werden — eine handschriftliche oder gedruckte, eigenhändig unterschriebene Erklärung ist rechtlich ausreichend. Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung kann jedoch sinnvoll sein, wenn komplexe Regelungen bestehen, Zweifel an der Geschäftsfähigkeit vermieden werden sollen oder Institutionen besonderen Nachweis verlangen. Wichtig ist vor allem, dass die Verfügung klar formuliert, eindeutig und gut auffindbar ist.
Wie oft sollte ich sie aktualisieren?
Sie sollten Ihre Patientenverfügung regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren, idealerweise etwa alle zwei bis drei Jahre oder wenn sich Ihre gesundheitliche, familiäre oder persönliche Situation wesentlich ändert. Eine erneute Unterschrift mit aktuellem Datum signalisiert, dass Ihre Willensentscheidungen weiterhin gelten. Änderungen können Sie jederzeit vornehmen — bewahren Sie die aktuelle Fassung gut auf und informieren Sie Ihre Bevollmächtigten und Ärzte über die Aktualisierung.
Kann ich sie jederzeit widerrufen?
Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen — formlos, etwa mündlich, schriftlich oder durch Vernichtung des Dokuments. Wichtig ist, dass Sie beteiligte Personen und Stellen (z. B. Bevollmächtigte, Angehörige, Ärzte) über den Widerruf informieren und alte Fassungen vernichten, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein Widerruf ist auch dann möglich, wenn Sie bereits krank oder eingeschränkt sind, solange Sie Ihren Willen noch erkennbar äußern können.
3. Abgrenzung: Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung
Viele Menschen verwechseln diese drei Vorsorgeinstrumente – dabei erfüllen sie unterschiedliche rechtliche Funktionen:
Patientenverfügung
Regelt ausschließlich medizinische Maßnahmen.
Vorsorgevollmacht
Ermächtigt eine Vertrauensperson, Entscheidungen für Sie zu treffen – z. B. in:
  • Vermögensangelgenheiten
  • Behördenangelegenheiten
  • Gesundheitsfragen
  • Aufenthaltsbestimmung
Betreuungsverfügung
Bestimmt, wer vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll, falls eine Betreuung notwendig wird. Wir beraten Sie, welche Kombination für Ihre individuelle Lebenssituation sinnvoll ist und sorgen für eine rechtlich abgestimmte Gestaltung aller Dokumente.
FAQs - Vorsorgedokumente
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Vorsorgedokumente
Brauche ich zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht?
Ja — in den meisten Fällen ist es sinnvoll, zusätzlich zur Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, weil beide Dokumente unterschiedliche Funktionen haben. Die Patientenverfügung regelt lediglich, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen; ohne Vorsorgevollmacht darf jedoch oft keine vertraute Person rechtsverbindlich für Sie entscheiden. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten, der Ihren Willen gegenüber Ärzten, Behörden und Banken durchsetzen und umfassend handeln darf.
Was passiert ohne Vorsorgedokumente?
Ohne Vorsorgedokumente — also ohne Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung — entscheidet im Ernstfall in der Regel ein vom Gericht bestellter Betreuer über Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten. Diese Person muss nicht zwingend ein Angehöriger sein, und ihre Entscheidungen orientieren sich am mutmaßlichen Willen, der jedoch oft nur schwer feststellbar ist. Dadurch können zeitliche Verzögerungen, Konflikte in der Familie und Entscheidungen entgegen Ihren tatsächlichen Wünschen entstehen.
Kann mein Ehepartner automatisch für mich entscheiden?
Nein — Ihr Ehepartner kann nicht automatisch in allen Bereichen für Sie entscheiden; ohne Vorsorgevollmacht besteht lediglich ein gesetzlich begrenztes Ehegatten-Notvertretungsrecht im Gesundheitsbereich für höchstens bis zu sechs Monate und nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dieses gilt nicht für Vermögensangelegenheiten, Bankgeschäfte, Behördenkontakte oder dauerhafte Entscheidungen und greift auch dann nicht, wenn Sie zuvor ausdrücklich widersprochen haben. Wenn Sie möchten, dass Ihr Ehepartner umfassend und dauerhaft für Sie handeln darf, sollten Sie unbedingt eine Vorsorgevollmacht erstellen.
Was ist rechtlich sicherer: Vollmacht oder Betreuung?
Rechtlich sicherer ist in der Regel eine wirksam erstellte Vorsorgevollmacht, weil Sie damit selbst bestimmen, wer für Sie entscheidet und welche Befugnisse diese Person hat; zugleich werden gerichtliche Verfahren oft vermieden. Eine gerichtliche Betreuung greift nur, wenn keine oder keine wirksame Vollmacht vorliegt bzw. Zweifel an der Eignung oder Vertrauenswürdigkeit der bevollmächtigten Person bestehen — sie unterliegt dafür einer gerichtlichen Kontrolle und kann im Einzelfall mehr Schutz vor Missbrauch bieten. Am zuverlässigsten ist es, die Vollmacht sorgfältig formulieren und regelmäßig überprüfen zu lassen; bei komplexen Situationen kann zusätzlich eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein.
4. Typische Inhalte einer Patientenverfügung
Eine wirksame Patientenverfügung sollte unter anderem regeln:
  • Künstliche Beatmung
  • Künstliche Ernährung
  • Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Schmerz- und Palliativbehandlung
  • Organ- und Gewebespende
  • Dialyse
  • Antibiotikagabe
  • Bluttransfusionen
  • Behandlungen bei Wachkoma oder schweren Hirnschäden
Dabei kommt es auf klare medizinisch verständliche Formulierungen an, damit Ärzte Ihren Willen eindeutig umsetzen können. Unklare oder widersprüchliche Formulierungen führen in der Praxis häufig zu Streitigkeiten oder zur Nichtbeachtung der Verfügung.
5. Patientenverfügung für besondere Lebenssituationen
Wir erstellen Patientenverfügungen unter anderem für:
  • Junge Erwachsene
  • Ehepaare
  • Patchwork-Familien
  • Alleinstehende
  • Menschen mit Vorerkrankungen
  • Pflegebedürftige
  • Unternehmer und Selbständige
Jede Lebenssituation erfordert eine individuelle rechtliche Anpassung.
6. Patientenverfügung bei Demenz und schweren Erkrankungen
Gerade bei beginnender Demenz oder schweren chronischen Erkrankungen ist eine frühzeitige Vorsorge besonders wichtig. Wir beraten Sie darüber:
  • Wann die Einwilligungsfähigkeit noch besteht
  • Wie der Wille rechtlich belastbar dokumentiert wird
  • Welche Angehörigen einbezogen werden sollten
  • Wie Ärzte später gebunden sind
FAQs - Krankheit und Vorsorge
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Krankheit und Vorsorge
Gilt meine Verfügung auch bei Demenz?
Ja, Ihre Patientenverfügung gilt grundsätzlich auch bei Demenz, sofern sie zu einem Zeitpunkt erstellt wurde, in dem Sie einwilligungsfähig waren und Ihre Entscheidungen selbstbestusst treffen konnten. Im Verlauf der Demenz ist entscheidend, ob die jeweilige Behandlungssituation unter die in der Verfügung beschriebenen Szenarien fällt und Ihr damals erklärter Wille eindeutig erkennbar ist. Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Vorsorgevollmacht zu haben, damit eine vertraute Person Ihren Willen auch in komplexen oder nicht eindeutig geregelten Situationen vertretend durchsetzen kann.
Was passiert, wenn mein Zustand nicht genau beschrieben ist?
Wenn Ihr gesundheitlicher Zustand in der Patientenverfügung nicht genau beschrieben ist oder die Situation davon abweicht, müssen Ärzte und Bevollmächtigte Ihren mutmaßlichen Willen ermitteln — also frühere Äußerungen, Wertvorstellungen und Lebensentscheidungen berücksichtigen. In solchen Fällen kommt Ihrer Vorsorgevollmacht besondere Bedeutung zu, weil die bevollmächtigte Person Ihren Willen gegenüber Ärzten auslegen und vertreten kann. Um Unsicherheiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Verfügung möglichst konkret zu formulieren und sie regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.
Können Ärzte meine Verfügung ignorieren?
Ärzte dürfen Ihre Patientenverfügung nicht ignorieren, wenn sie wirksam, eindeutig formuliert und auf die konkrete Behandlungssituation anwendbar ist — sie sind rechtlich verpflichtet, Ihren darin festgelegten Willen zu beachten. Nur wenn Zweifel an der Echtheit, Gültigkeit oder Auslegung bestehen oder die Situation nicht von der Verfügung erfasst ist, müssen Ärzte gemeinsam mit Bevollmächtigten bzw. Betreuern den mutmaßlichen Willen ermitteln. In strittigen Fällen kann das Betreuungsgericht eingeschaltet werden; deshalb ist eine klare Formulierung und eine ergänzende Vorsorgevollmacht besonders wichtig.
7. Widerruf und Änderung der Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist jederzeit widerruflich – formlos, auch mündlich. Dennoch empfiehlt sich aus Gründen der Beweissicherheit stets eine schriftliche Aktualisierung. Wir unterstützen Sie bei:
  • Änderungen Ihrer Verfügung
  • Anpassung an neue Lebensumstände
  • Aktualisierung bei Erkrankungen
  • Neuformulierung nach familiären Veränderungen
8. Konflikte rund um die Patientenverfügung
In der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten, etwa:
  • Zwischen Angehörigen
  • Zwischen Betreuern und Ärzten
  • Zwischen Klinik und Bevollmächtigten
Bei unklaren Formulierungen Wir vertreten Ihre Interessen – außergerichtlich mit Augenmaß oder gerichtlich mit Konsequenz, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.
9. Bedeutung der Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, in bestimmten Lebensbereichen rechtlich verbindliche Entscheidungen für Sie zu treffen, falls Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund Krankheit, Unfall oder altersbedingter Einschränkungen nicht mehr selbst regeln können. Sie dient insbesondere dazu:
  • Ihre Selbstbestimmung zu sichern
  • Eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden
  • Angehörige zu entlasten und klare Zuständigkeiten zu schaffen
  • Konflikte zwischen Familienmitgliedern zu verhindern
  • Behörden, Banken und Ärzten eine eindeutige Entscheidungsgrundlage zu geben
Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht häufig einen Betreuer — dieser ist nicht zwingend eine vertraute Person und entscheidet möglicherweise nicht in Ihrem Sinne.
10. Unsere Leistungen bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht
Wir erstellen für Sie keine pauschalen Musterformulare, sondern eine individuell angepasste Vorsorgevollmacht, die Ihre persönlichen Lebensumstände, familiären Strukturen und rechtlichen Bedürfnisse berücksichtigt. Unsere Beratung umfasst insbesondere:
  • Umfassende rechtliche Aufklärung über Umfang und Wirkung der Vollmacht
  • Individuelle Festlegung der Bevollmächtigungsbereiche (z. B. Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt, Post- und Behördenangelegenheiten)
  • Abgrenzung zur Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
  • Prüfung möglicher Haftungs- und Missbrauchsrisiken
  • Rechtssichere Formulierung und Dokumentengestaltung
  • Hinweise zu Unterschrift, Beglaubigung, Registrierung und Aufbewahrung
Ziel ist eine klare, praxistaugliche und rechtssichere Vorsorgevollmacht, die im Ernstfall von allen Stellen anerkannt und umgesetzt wird.
Außergerichtliche Einigung – Unser Grundsatz auch im Vorsorgerecht
Gerade in sensiblen familiären Situationen ist unser Ansatz: - Vermitteln - Rechtlich strukturieren - Kosten und Belastungen minimieren -
Doch wenn medizinische Maßnahmen gegen den erklärten Willen des Betroffenen erfolgen,
vertreten wir diesen auch gerichtlich mit Nachdruck.
Unsere Stärken im Bereich Patientenverfügung
Langjährige Erfahrung im Vorsorge- und Betreuungsrecht
Individuelle, maßgeschneiderte Dokumente
Rechtssichere, medizinisch eindeutige Formulierungen
Hohe Sensibilität für persönliche Lebenssituationen
Durchsetzungsstärke in Konfliktfällen
Enge persönliche Begleitung
Wir sind Ihr verlässlicher Partner für selbstbestimmte Vorsorge
Eine rechtssichere Patientenverfügung gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille respektiert wird – selbst dann, wenn Sie ihn nicht mehr selbst äußern können.
Wir begleiten Sie dabei mit juristischer Präzision, menschlicher Sensibilität und absoluter Diskretion.
Sorgen Sie heute vor – für Ihre Selbstbestimmung von morgen. Ihre Entscheidungen verdienen rechtliche Sicherheit.
Unsere Rechtsgebiete im Überblick
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Die Kanzlei Pfisterer steht seit 1976 für engagierte, strukturierte und kompetente Rechtsberatung in Mosbach. Als echte Familienkanzlei, gegründet von Lore Pfisterer, wird sie heute von Rechtsanwalt Sven-André Pfisterer und Rechtsanwalt Werner Willi Pfisterer geführt. Unsere Mandanten profitieren von juristischer Erfahrung über fünf Jahrzehnte – verbunden mit moderner, lösungsorientierter Arbeitsweise.
Wir blicken mit Dankbarkeit und Stolz auf eine über viele Jahre gewachsene Kanzleientwicklung zurück – geprägt durch das enge, vertrauensvolle Miteinander mit unseren Mandanten. Das in uns gesetzte Vertrauen haben wir konsequent mit fachlicher Kompetenz, Engagement und Entschlossenheit erfüllt. So konnten wir für zahlreiche Mandanten – auch in anspruchsvollen und umfangreichen Verfahren – erfolgreich optimale Ergebnisse erzielen.
Haben Sie Fragen oder benötigen rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail – wir sind gerne für Sie da.
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