Ein silbernes Auto liegt auf dem Dach, ein schwarzes Polizeiauto steht im Hintergrund.
VERKEHRSRECHT
Tradition. Kompetenz. Vertrauen.
Rechtsberatung in Mosbach
über Generationen seit 1976.
Waage-Logo über dem Text "KANZLEI PFISTERER MOSBACH SEIT 1976" auf weißem Hintergrund.
Das Innere eines BMW-Autos mit Lenkrad, Armaturenbrett und Navigationsbildschirm.
Ihr gutes Recht im Straßenverkehr – rechtssicher beraten, konsequent durchgesetzt
Das Verkehrsrecht gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten des deutschen Rechtssystems. Täglich sind Millionen von Menschen als Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger im Straßenverkehr unterwegs – und ebenso vielfältig sind die rechtlichen Konflikte, die dabei entstehen können. Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen haben. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht stehen wir Ihnen bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen kompetent zur Seite. Unser Ziel ist es stets, zunächst eine kostensparende außergerichtliche Lösung zu erreichen. Wo dies nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen konsequent und durchsetzungsstark vor Gericht. Wir begleiten Sie zuverlässig bei Unfällen, Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten, Schadensersatzforderungen, Versicherungsstreitigkeiten sowie strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr.
Straßenverkehr
Ob Unfall, Bußgeld oder Fahrverbot: Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie eine fundierte Ersteinschätzung
1. Verkehrsunfallrecht
Ein Verkehrsunfall bringt für die Beteiligten meist nicht nur erhebliche Sachschäden, sondern häufig auch gesundheitliche und finanzielle Belastungen mit sich. Gerade in der Phase nach einem Unfall ist es entscheidend, frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um keine Ansprüche zu verlieren.
Für Geschädigte:
Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, haben Sie in der Regel Anspruch auf weit mehr als nur die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Wir prüfen Ihre vollständigen Ansprüche und setzen diese gegenüber der gegnerischen Versicherung konsequent durch. Dazu zählen insbesondere:
  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Abschlepp- und Gutachterkosten
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschäden
  • Verdienstausfall
  • Zukunftsschäden bei dauerhaften Beeinträchtigungen
Wir übernehmen für Sie die komplette Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und wahren Ihre Rechte mit der nötigen Erfahrung und Durchsetzungskraft.
Für Unfallverursacher:
Auch als Unfallverursacher stehen Sie schnell vor erheblichen Forderungen. Wir prüfen, in welchem Umfang eine Haftung tatsächlich besteht und ob eine Mithaftung der Gegenseite in Betracht kommt. Ebenso begleiten wir Sie bei der Kommunikation mit Ihrer eigenen Versicherung und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Häufig ist die Schuldfrage nicht eindeutig. In diesen Fällen kommt es zur Bildung einer sogenannten Haftungsquote. Wir analysieren den Unfallhergang detailliert, werten Polizeiberichte, Gutachten und Zeugenaussagen aus und sorgen für eine faire Haftungsverteilung.
Unfallstelle mit blauem SUV und umgestürztem Motorrad auf der Straße.
FAQs - Verkehrsunfall
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Verkehrsunfall
Was sollte ich direkt nach einem Unfall tun?
1. Sichern Warnblinker, Warnweste, Warndreieck
2. Helfen & Notruf 112 Verletzte prüfen, Erste Hilfe leisten
3. Fahrzeuge nur bewegen, wenn sicher Bei kleinen Schäden an den Rand, sonst stehen lassen
4. Daten tauschen Namen, Kennzeichen, Versicherung Kein Schuldeingeständnis
5. Dokumentieren Fotos, Skizze, Zeugen
6. Polizei rufen bei Verletzten, hohem Schaden, Streit, Alkohol, Ausland
7. Versicherung melden
Muss ich den Unfall der Versicherung melden?
Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer Versicherung (oft 24–48 Std.)
Melden Sie besonders bei: Verletzten, hohem Schaden, unklarer Schuld, Polizei, Miet-/Firmenwagen, Wild-/Parkschaden
Melden Sie auch Kasko-Schäden – selbst wenn Sie eventuell selbst zahlen möchten
Kein Dritter betroffen & nur kleiner Eigenschaden? → Melden ist nicht zwingend, aber empfehlenswert
Kann ich mir den Gutachter selbst aussuchen?
Ja, in der Regel können Sie den Gutachter selbst auswählen. Einige wichtige Punkte dazu:
Bei Haftpflichtschäden (Gegner ist schuld): Sie dürfen frei einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Bei Kaskoschäden (eigene Versicherung zahlt): Ihre Versicherung darf häufig einen Vertrauensgutachter vorgeben. Stimmen Sie eine eigene Beauftragung vorher mit der Versicherung ab, sonst riskieren Sie, die Kosten selbst zu tragen. Bagatellschäden (kleine Kratzer / geringe Summe): Oft reicht ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten – ein Vollgutachten wird dann evtl. nicht bezahlt. Wichtig: Nichts unterschreiben, was Ihre Wahlfreiheit einschränkt, und lassen Sie sich nicht zu einem „Versicherungs-Gutachter“ drängen, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt.
Wer trägt die Anwaltskosten nach einem Unfall?
Bei Haftpflichtschäden (der Unfallgegner ist schuld): In der Regel trägt die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten — auch schon für die außergerichtliche Vertretung. Bei (Teil-/Voll-)Kaskoschäden (Ihre eigene Versicherung zahlt): Sie müssen den Anwalt meist selbst bezahlen. Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung greift. Wenn die Schuld geteilt ist: Die Anwaltskosten werden entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Bei geringfügigen Bagatellschäden: Auch hier kann ein Anwalt sinnvoll sein — die Kosten werden bei fremdverschuldetem Schaden in der Regel ebenfalls ersetzt.
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ja, Sie können Schmerzensgeld erhalten, wenn Sie durch den Unfall körperlich oder psychisch verletzt wurden und ein anderer überwiegend schuld ist. Voraussetzung: ärztlich dokumentierte Verletzung und Zusammenhang mit dem Unfall. Die Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer der Beeinträchtigung, Folgeschäden und ggf. Mitverschulden. Unterlagen sammeln: Arztberichte, Befunde, Fotos, Zeugen. Kein Anspruch bei reinem Sachschaden oder alleiniger eigener Schuld (Ausnahme: eigene Versicherungen).
Was passiert bei einem Unfall im Ausland?
Sichern & Notruf wählen (europaweit 112). Europäischen Unfallbericht ausfüllen, Daten & Fotos sichern, keine Schuldanerkenntnisse abgeben. Polizei rufen, wenn Verletzte, hoher Schaden, Streit oder Sprachprobleme bestehen. In den meisten Ländern gilt: Es zählt das Recht des Unfallorts (auch für Haftung und Schmerzensgeld). Gegnerische Versicherung ist Ansprechpartner; in der EU können Sie später auch über einen Schadensregulierungsbeauftragten in Ihrem Heimatland abwickeln. Eigene Versicherung sofort informieren (Haftpflicht / Kasko / Rechtsschutz / Auslandsschutzbrief). Bewahren Sie Belege für Abschleppen, Arzt, Mietwagen etc. gut auf.
2. Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht
Nach einem Verkehrsunfall stehen Geschädigten häufig umfangreiche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu. Die richtige Berechnung und Durchsetzung dieser Ansprüche erfordert rechtliche Erfahrung, da Versicherungen oftmals versuchen, die Zahlungen zu kürzen. Wir ermitteln sämtliche ersatzfähigen Positionen und setzen diese für Sie durch – sei es außergerichtlich oder vor Gericht. Besonders bei Personenschäden ist eine sorgfältige langfristige Betrachtung wichtig, da Folgeschäden oft erst später erkennbar werden.
3. Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
Ein Bußgeldbescheid ist schnell erlassen – ob wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Handy am Steuer oder Falschparkens. Doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig.
Wir prüfen für Sie:
  • Messverfahren und Messgeräte
  • Ordnungsgemäße Durchführung der Messung
  • Schulung der Messbeamten
  • Verjährungsfristen
  • Formelle Fehler im Bescheid
Schon kleine Verfahrensfehler können zur Einstellung des Verfahrens führen. Unser Ziel ist es, Punkte, Fahrverbote und hohe Bußgelder nach Möglichkeit zu vermeiden.
Verkehrsampel mit leuchtendem Rotlicht für Fahrzeuge und grünem Fußgängerlicht, Gebäude im Hintergrund.
FAQs - Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Sinnvoller Einspruch typischerweise bei:
- Zweifeln am Messverfahren (Blitzer- / Abstandsmessung, Eichung, Aufstellung) - Formfehlern im Bescheid (falsche Daten, unklare Tatbeschreibung) - Punkten / Fahrverbot mit schweren Folgen - Zeugen- oder Beweisproblemen (kein sicherer Nachweis)
Weniger sinnvoll, wenn der Verstoß klar nachweisbar ist und es sich nur um ein geringes Verwarngeld ohne Punkte handelt. Wichtig: Frist für den Einspruch meist 14 Tage nach Zustellung. Einspruch kann auch höhere Kosten verursachen, wenn er erfolglos bleibt. Bei heiklen Fällen (Punkte, Fahrverbot) ist Anwalt / Rechtsschutz oft ratsam.
Wann drohen Punkte in Flensburg?
In Deutschland drohen Punkte in Flensburg, wenn ein Verstoß als verkehrssicherheitsrelevant gilt. Grob gilt:
1 Punkt → bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten (z. B. Handy am Steuer, einfache Rotlichtverstöße, viele Geschwindigkeitsverstöße ab ca. 21 km/h zu schnell) 2 Punkte → bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot (z. B. qualifizierter Rotlichtverstoß, sehr hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, grobe Abstandsverstöße) 3 Punkte → bei Straftaten im Straßenverkehr (z. B. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt) — meist mit Fahrerlaubnisentzug Wichtig: Punkte gibt es in der Regel nur, wenn das Bußgeld mindestens 60 € beträgt und der Verstoß im Bußgeldkatalog als punktrelevant geführt ist. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Ab wann gibt es ein Fahrverbot?
Fahrverbot droht bei besonders schweren Verstößen, z. B.: deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (häufig 1–3 Monate) qualifizierter Rotlichtverstoß grobe Abstandsverstöße Alkohol / Drogen am Steuer Wiederholungstäter können auch bei geringeren Verstößen ein Fahrverbot bekommen.
Was bedeutet ein Anhörungsbogen?
Sie erhalten den Bogen, wenn Sie als mögliche/r Fahrer/in ermittelt wurden. Sie müssen keine Angaben zur Sache machen (Selbstbelastungsfreiheit). Sie sollten aber Angaben zu Ihrer Person prüfen bzw. ergänzen (Name, Adresse), falls etwas falsch ist. Wenn Sie sich äußern möchten, tun Sie das überlegt – unklare oder belastende Aussagen können gegen Sie verwendet werden. Bei Punkten oder Fahrverbot ist es oft sinnvoll, vor einer Stellungnahme rechtlichen Rat einzuholen.
Wie lange dauert ein Bußgeldverfahren?
Typische Zeitspannen:
Anhörungsbogen: meist innerhalb von 1–6 Wochen nach dem Verstoß Bußgeldbescheid: häufig 2–12 Wochen nach der Anhörung Bei Einspruch / Gericht: Verfahren kann mehrere Monate oder länger dauern Verjährung:
Ordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel nach 3 Monaten, die Frist wird aber z. B. durch Anhörungsbogen oder Bescheid unterbrochen und beginnt dann neu.
Kann ich ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln?
Grundsätzlich gilt:
Das Fahrverbot ist eine eigenständige Sanktion und wird normalerweise vollstreckt. Eine „Umwandlung“ ist kein Rechtsanspruch. Wann ein Absehen vom Fahrverbot möglich sein kann:
Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen, z. B. drohender existenzbedrohender Jobverlust trotz fehlender Alternativen Dann kann das Gericht ausnahmsweise vom Fahrverbot absehen und die Geldbuße erhöhen. Das passiert selten und muss gut belegt werden (Nachweise vom Arbeitgeber etc.). Wichtig: Bei Straftaten mit Fahrverbot ist ein Absehen praktisch ausgeschlossen. Bei einem einmonatigen Ersttäter-Fahrverbot können Sie den Antritt innerhalb von 4 Monaten selbst wählen — aber nicht ersetzen.
4. Fahrverbot, Führerscheinentzug und MPU
Der Verlust der Fahrerlaubnis stellt für viele Menschen eine existenzielle Bedrohung dar – sei es beruflich oder privat. Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen rund um das Fahrverbot, den Entzug der Fahrerlaubnis und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Fahrverbot
Ein Fahrverbot wird meist für ein bis drei Monate verhängt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es verschoben oder sogar vermieden werden. Wir prüfen, ob ein sogenanntes Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße möglich ist.
Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot wird meist für ein bis drei Monate verhängt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es verschoben oder sogar vermieden werden. Wir prüfen, ob ein sogenanntes Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße möglich ist.
MPU - medizinisch-psychologische Untersuchung
Wird eine MPU angeordnet, beraten wir Sie zur optimalen Vorbereitung und begleiten Sie rechtlich durch das gesamte Verfahren.
FAQs - Fahrverbot, Führerscheinentzug und MPU
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Fahrverbot, Führerscheinentzug und MPU
Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Fahrverbot:
Sie dürfen für eine bestimmte Zeit (meist 1–3 Monate) nicht fahren. Ihr Führerschein wird nur vorübergehend abgegeben. Nach Ablauf bekommen Sie ihn automatisch zurück (kein neuer Antrag). Führerscheinentzug:
Ihre Fahrerlaubnis wird entzogen (z. B. bei Straftaten, Alkohol/Drogen). Sie dürfen gar nicht fahren, bis eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Sie müssen meist neu beantragen (ggf. MPU, Nachweise, Wartezeit). Die Sperrfrist beträgt oft mindestens 6 Monate oder länger. Merksatz:
Fahrverbot = Pause vom Fahren Führerscheinentzug = Führerschein weg, Neuerteilung nötig
Wann wird eine MPU angeordnet?
Eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) wird angeordnet, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. Typische Fälle:
Alkohol: Ab 1,6 ‰ (auch als Radfahrer), wiederholte Alkohorfahrten oder Alkoholauffälligkeiten Drogen / Medikamente: Fahren unter Betäubungsmitteln oder harte Drogen im Körper, wiederholter Cannabiskonsum-/Fahrten oder Mischkonsum Straftaten & massives Verkehrsverhalten Unfallflucht, Gefährdung, Aggressionsdelikte im Straßenverkehr Mehrere gravierende Verstöße / viele Punkte Auffällige Gesundheits- oder Charakterzweifel z. B. erhebliche Impuls-, Sucht- oder Kontrollprobleme Wichtig: Die MPU entscheidet über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Gute Vorbereitung (Nachweise, ggf. Beratung) erhöht die Erfolgschancen.
Wie lange dauert eine Sperrfrist?
Die Sperrfrist gilt nach einem Führerscheinentzug. In dieser Zeit dürfen Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Dauer: in der Regel 6 bis 12 Monate. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann sie bis zu 5 Jahre betragen; in Extremfällen sogar lebenslang. In Ausnahmefällen kann ein Gericht die Sperrfrist verkürzen — dafür brauchen Sie starke Nachweise (z. B. Therapie- / Kurs- oder Abstinenznachweise).
Kann ich bei drohendem Führerscheinverlust weiterfahren?
Grundregeln:
Nur „drohend“ (noch kein Fahrverbot / Entzug wirksam): → Sie dürfen weiter fahren. Fahrverbot im Bußgeldbescheid: → Fahren ist erlaubt bis der Bescheid rechtskräftig ist. → Beim Ersttäter-Fahrverbot (1 Monat) können Sie den Beginn innerhalb von 4 Monaten selbst wählen. Vorläufige Entziehung durch Gericht / Polizei (§ 111a StPO): → Ab Anordnung dürfen Sie nicht mehr fahren – sofort verboten. Führerschein bereits entzogen / abgegeben oder Sperrfrist läuft: → Fahren ist strikt verboten (Straftat nach § 21 StVG). Wichtig: Fahren trotz wirksamem Fahrverbot oder Entzug kann zu Strafe, Punkten und längerer Sperrfrist führen.
5. Verkehrsstrafrecht
Neben Ordnungswidrigkeiten gibt es im Straßenverkehr auch zahlreiche Straftatbestände.
Dazu gehören unter anderem:
  • Unfallflucht
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ein strafrechtlicher Vorwurf kann empfindliche Geldstrafen, Freiheitsstrafen auf Bewährung sowie den dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Wir verteidigen Sie frühzeitig und konsequent, um Schaden von Ihnen abzuwenden
Notiz unter Scheibenwischer: "Sorry, habe Ihr Auto beschädigt. 0664... anrufen."
6. Alkohol, Drogen und Medikamente im Straßenverkehr
Bereits geringe Mengen Alkohol oder bestimmte Medikamente können zu einem Bußgeld, Fahrverbot oder sogar zu einem Strafverfahren führen. Besonders bei Fahranfängern und Berufskraftfahrern gelten strengere Regelungen.
Wir prüfen:
  • Ordnungsgemäße Durchführung der Alkohol- oder Drogentests
  • Rechtmäßigkeit der Blutentnahme
  • Schulung der Beamten
  • Verwertbarkeit der Messergebnisse
Fehler in der Beweisaufnahme können zur Unverwertbarkeit der Beweise führen.
Ein Glas Whiskey mit Eiswürfeln steht neben leeren Blisterpackungen auf einem dunklen Hintergrund.
7. Versicherungsrecht im Verkehrsrecht
Versicherungen spielen im Verkehrsrecht eine zentrale Rolle – sei es die Kfz-Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko.
Häufig kommt es zu Auseinandersetzungen über:
  • Kürzungen bei Reparaturkosten
  • Verweigerung von Mietwagenkosten
  • Streit um Nutzungsausfall
  • Regressforderungen
  • Obliegenheitsverletzungen
Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Versicherungen durch und wehren unberechtigte Rückforderungen ab.
Ein verletzter Mann im Rollstuhl mit Kopfverband, Halskrause und Gipsarm spricht mit einer Frau am Schreibtisch.
8. Kaufrecht und Gewährleistung beim Autokauf
Nicht selten entstehen rechtliche Auseinandersetzungen bereits beim Autokauf – sei es bei Neufahrzeugen, Gebrauchtwagen oder beim Kauf von einem privaten Verkäufer.
Wir beraten Sie unter anderem bei:
  • Mängeln am Fahrzeug
  • Gewährleistungsansprüchen
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Minderung des Kaufpreises
  • Arglistiger Täuschung
  • Manipulierten Kilometerständen
Eine Reihe von Mercedes-Benz-Autos auf einem Parkplatz vor einem Autohaus.
FAQs - Kaufrecht und Gewährleistung beim Autokauf
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Kaufrecht und Gewährleistung beim Autokauf
Wann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Rücktritt möglich, wenn ein wesentlicher Mangel bereits bei Übergabe vorlag und der Verkäufer trotz Fristsetzung nicht nachbessert (meist 1–2 Versuche). Sofortiger Rücktritt oft bei arglistiger Täuschung (z. B. verschwiegener Unfallschaden). Kein Rücktritt bei kleinen / unerheblichen Mängeln, normalem Verschleiß oder Privatkauf mit Gewährleistungsausschluss (Ausnahme: Arglist). Tipp: Mangel schriftlich rügen, Frist setzen, Belege/Fotos sichern.
Was gilt bei einem Privatkauf?
Gewährleistung meist ausgeschlossen – In privaten Kaufverträgen steht oft „gekauft wie gesehen“. – Dann haften Verkäufer nur für arglistig verschwiegene Mängel oder garantierte Eigenschaften. Mängelhaftung nur bei Arglist – Haben Sie nachweisbar falsche Angaben erhalten (z. B. „unfallfrei“ trotz Unfalls), können Sie Rücktritt oder Minderung verlangen. Keine Beweislastumkehr wie beim Händler – Sie müssen beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Probefahrt & Besichtigung sind wichtig – Prüfen Sie Fahrzeug, Papiere, FIN, Service-/Unfallhistorie; ggf. Sachverständigen mitnehmen. Schriftlicher Vertrag – Kaufvertrag mit Kilometerstand, Unfallschäden, Zusicherungen, Zubehör und Kaufpreis festhalten. Privatverkauf = keine Sachmängelrechte bei Verschleiß – Normale Abnutzung ist kein Rücktrittsgrund. Bezahlung & Übergabe – Ideal: Zahlung bei Schlüssel-/Fahrzeugbrief-Übergabe; Übergabeprotokoll + Meldung an Versicherung/Zulassungsstelle.
Was tun bei versteckten Mängeln?
Mangel dokumentieren → Fotos, Videos, Werkstattbefund, Datum festhalten. Verkäufer schriftlich informieren und Frist zur Nachbesserung setzen (meist 1–2 Versuche). Rücktritt / Minderung erst danach prüfen – nur bei wesentlichem Mangel. Privatkauf mit Gewährleistungsausschluss: Ansprüche meist nur bei arglistiger Täuschung (z. B. verschwiegener Unfallschaden). Händlerkauf: In den ersten 12 Monaten wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Belege sichern und Rechtsberatung einholen, bevor Sie selbst reparieren lassen.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Händlerkauf: Gewährleistung 24 Monate ab Übergabe. Bei Gebrauchtwagen darf sie im Vertrag auf 12 Monate verkürzt werden. Beweislastumkehr: In den ersten 12 Monaten wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Privatkauf: Gewährleistung ist oft vertraglich ausgeschlossen (Ausnahme: Arglist / falsche Angaben). Gewährleistung gilt für Mängel, nicht für normalen Verschleiß.
9. Verkehrsverwaltungsrecht
Das Verkehrsverwaltungsrecht betrifft insbesondere behördliche Entscheidungen.
Im Mittelpunkt stehen dabei folgende Themen:
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Neuerteilung
  • Punkteabbau
  • Anordnung von Aufbauseminaren
  • Probezeitmaßnahmen
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Unser vorrangiges Ziel ist es stets, kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.
In vielen Fällen können durch kluge Verhandlungsführung, fundierte rechtliche Argumentation und Erfahrung außergerichtliche Einigungen erzielt werden, die für unsere Mandanten wirtschaftlich sinnvoller sind. Gleichzeitig scheuen wir nicht den Gang vor Gericht, wenn Ihre Rechte nur dort konsequent durchgesetzt werden können. Dann vertreten wir Sie mit Nachdruck, Erfahrung und strategischem Geschick
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Ganz gleich, ob es um einen Verkehrsunfall, ein Bußgeld, einen drohenden Führerscheinentzug oder einen Versicherungsstreit geht – wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei im Verkehrsrecht mit Kompetenz, Verhandlungsstärke und Engagement zur Seite
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Unsere Rechtsgebiete im Überblick
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Holzhammer und zwei braune Bücher auf weißem Hintergrund.
Unsere Kanzlei
Die Kanzlei Pfisterer steht seit 1976 für engagierte, strukturierte und kompetente Rechtsberatung in Mosbach. Als echte Familienkanzlei, gegründet von Lore Pfisterer, wird sie heute von Rechtsanwalt Sven-André Pfisterer und Rechtsanwalt Werner Willi Pfisterer geführt. Unsere Mandanten profitieren von juristischer Erfahrung über fünf Jahrzehnte – verbunden mit moderner, lösungsorientierter Arbeitsweise.
Wir blicken mit Dankbarkeit und Stolz auf eine über viele Jahre gewachsene Kanzleientwicklung zurück – geprägt durch das enge, vertrauensvolle Miteinander mit unseren Mandanten. Das in uns gesetzte Vertrauen haben wir konsequent mit fachlicher Kompetenz, Engagement und Entschlossenheit erfüllt. So konnten wir für zahlreiche Mandanten – auch in anspruchsvollen und umfangreichen Verfahren – erfolgreich optimale Ergebnisse erzielen.
Werner Willi Pfisterer, Sven-André Pfisterer, Canan Sivaci
Haben Sie Fragen oder benötigen rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail – wir sind gerne für Sie da.
Fünf runde, analoge Wanduhren zeigen verschiedene Zeitzonen an einem hellen Hintergrund.
Unsere Bürozeiten

  • Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Individuelle Termine können jederzeit auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
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